Der Sabbat

Auch die Domäne Teutoburg ist den Angriffen des Sabbats ausgesetzt. In den Zeiten, als Konrad von Tecklenburg Prinz der Domäne war, gab es, warum auch immer, sehr wenige Übergriffe.
Nach dem Tode des Gründers der Domäne Teutoburg nahmen die Angriffe auf unsere Domäne zu.

Der Mailänder Kodex

I. Der Sabbat soll wie ein Mann hinter dem Regenten der Sekte stehen. Wenn nötig, soll ein neuer Regent gewählt werden. Der Regent soll Hilfe gegen Unterdrückung gewähren und allen Sabbatmitgliedern ihre Freiheit lassen.

II. Alle Sabbatmitglieder sollen ihr Bestes tun, um Ihren Führern zu dienen, solange besagte Führer den Willen des Regenten umsetzen.

III. Alle Sabbatmitglieder sollen getreulich alle Auctoritas Ritae durchführen.

IV. Alle Sabbatmitglieder sollen untereinander ihr Ehrenwort zuhalten.

V. Alle Sabbatmitglieder sollen ihresgleichen gerecht und als gleiche behandeln und so die Einheit und Stärke des Sabbat wahren. Wenn nötig, sollen sie für ihre Brüder sorgen.

VI. Alle Sabbatmitglieder müssen um jeden Preis das Wohl der Sekte und der Kainitischen Rasse über ihre eigenen persönlichen Bedürfnissen stellen.

VII. Wer diesen Kodex nicht ehrt, verliert den Status eines vollwertigen Sabbatmitglieds, und ist damit der Unterstützung durch ebensolche nicht mehr würdig.

VIII. So wie es immer war, so soll es sein. Die Lextalionis soll das Vorbild für die unsterbliche Gerechtigkeit sein, der sich alle Sabbatmitglieder unterwerfen.

IX. Alle Sabbatmitglieder sollen sich gegenseitig vor den Feinden der Sekte schützen. Persönliche Feindschaften sollen persönliche Angelegenheiten bleiben, sofern sie nicht die Sicherheit der Sekte gefährden.

X. Alle Sabbatmitglieder sollen das Territorium des Sabbats vor allen anderen Mächten beschützen.

XI. Der Geist der Freiheit soll das Grundprinzip der Sekte sein. Alle Sabbatmitglieder sollen Freiheit von ihren Führern erwarten und verlangen.

XII. Der Ritus der Monomazie soll praktiziert werden, um alle Streitigkeiten unter Sabbatmitgliedern beizulegen.

XIII. Alle Sabbatmitglieder sollen die Schwarze Hand unterstützen.
XIV. Alle Sabbatmitglieder haben das Recht, das Betragen und die Aktivitäten ihrer Sektenbrüder und -schwestern zu beobachten, um Freiheit und Sicherheit aufrecht zu erhalten.

XV. Alle Sabbatmitglieder haben das Recht, eine Versammlung von ihresgleichen und ihren unmittelbaren Vorgesetzten einzuberufen.

XVI. Alle Sabbatmitglieder sollen gegen Sektenmitglieder vorgehen, die die ihnen vom Sabbat überlassene Macht und Autorität auf Kosten des Sabbat zum persönlichen Vorteil nutzen. Ein solches Verfahren darf nur auf einem Wege durchgeführt werden, den ein Quorum von Prisci genehmigt hat.


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